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RESERVIERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Basierend auf dem Präsidialdekret 7/2018 gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302

 Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Bestandteil des Pauschalreisevertrages sind, sowie Informationen und sonstige Empfehlungen, die Ihnen gegeben werden, sorgfältig durch, bevor Sie sich für eine unserer Pauschalreisen anmelden. Die Teilnahme an einer von unserem Reisebüro organisierten Reise erfordert das sorgfältige Studium des Programms der spezifischen Reise und bedeutet die bedingungslose Annahme der Allgemeinen Teilnahmebedingungen durch den Reisenden / Ausflügler gemäß dem Präsidialdekret 7/2018. Daher genießen Sie alle Rechte, die in der EU für diese Pakete vorgesehen sind. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen beziehen sich auf allgemeine Informationen sowie auf die Rechte und Pflichten beider Parteien der organisierten Reise, während Sie in Bezug auf die spezifischen Informationen (Reiseziele, Preise, Tage und Zeiten der Abreise und Rückkehr, Transportmittel, Unterkunft, Besichtigungen usw.) für jede organisierte Reise separat das aktuelle Programm und die entsprechende Preisliste konsultieren müssen. Die Reisepläne gelten für den Zeitraum, der in den entsprechenden Formularen oder auf der Website angegeben ist.

1.  ALLGEMEIN

 

    Die in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen enthaltenen Informationen, Daten und Empfehlungen wurden von unserem Büro auf ihre Gültigkeit und Richtigkeit geprüft, sind allgemeiner Natur und gelten so, wie sie sind, es sei denn, im Reiseplan der jeweiligen Reise ist etwas Bestimmtes oder Abweichendes angegeben. Die Programme, einschließlich der aktuellen Preisliste, sind für den auf ihnen angegebenen Zeitraum gültig. Informationen und Details zum Reiseplan können sich aufgrund außergewöhnlicher Änderungen der Umstände ändern. In diesem Fall werden Sie unverzüglich auf die am besten geeignete Weise benachrichtigt und daher müssen uns alle Ihre Kontaktdaten vorliegen, für deren Erklärung Sie allein verantwortlich sind. Sitzplatzwechsel im Bus werden während der Fahrt nicht durchgeführt, außer bei einem Ausflug ins Ausland. Die geplanten Stationen der Exkursion können nach Absprache zwischen der Leitersynode und unserem Büro geändert werden. Unser Büro behält sich das Recht vor, die Größe der Busse je nach Teilnehmerzahl der Ausflügler zu ändern.

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2.  ANMELDUNGEN - TEILNAHME AN ORGANISIERTEN TOUREN 

 

Die Anmeldungen erfolgen in unseren Büros oder per Post (elektronisch) oder telefonisch (für die Reservierung von Plätzen für die jeweilige Reise): 

 

    1. Die Zahlung der Anzahlung (50%) oder des vollen Betrags in bar, per Kredit-/Debit- oder Prepaid-Karte oder per Überweisung an das Tourismusbüro, innerhalb von 48 Stunden. 

   2.  Die bedingungslose Annahme und Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für eine gültige Anmeldung muss die konkrete Reise mit den Abfahrts- und Rückreisedaten und allen anderen Unterscheidungsinformationen auf dem Eingang der Zahlung der Anzahlung oder Vorauszahlung angegeben werden.

   Das Recht zur Teilnahme an der Reise wird durch die Zahlung des vollen Wertes und der entsprechenden Gebühren 7 volle Tage vor Reiseantritt gesichert. 
Jede Nichtzahlung des Gesamtwertes der Reise innerhalb der festgelegten Frist berechtigt unser Fremdenverkehrsamt, die Reservierung zu stornieren und gegebenenfalls Stornogebühren gemäß den hier vorgesehenen Stornierungsbedingungen zu verlangen. Der Vertragspartner, der seine Familie oder Gruppe vertritt, ist verpflichtet, alle seine von ihm vertretenen Mitreisenden über die Einzelheiten und Bedingungen der Reise zu informieren. Die Teilnehmer über einen Dritten haben die gleichen Verpflichtungen wie der Vertreter, der sie für die Reise angemeldet hat, und das Fremdenverkehrsamt stellt ihnen auf Anfrage alle relevanten Informationen zur Verfügung.  
  Die touristischen Dienstleistungen, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, sowie die damit verbundenen Kosten sind im Pauschalreisevertrag aufgeführt. Falls Ihre physische Anwesenheit nicht möglich ist (Reservierung per Telefon, E-Mail usw.), erhalten Sie den Vertrag per E-Mail (in diesem Fall haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum, an dem er an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde, unter Berücksichtigung der in Artikel 11 unten genannten Stornierungsgebühren vom Vertrag zurückzutreten).
Unser Fremdenverkehrsamt übernimmt keine Verantwortung für die Öffnungszeiten von Märkten, Museen und archäologischen Stätten.

3.  REISEPREISE - ZUSCHLÄGE ETC.

 

    Der Wertpreis der Fahrten ist in unserer aktuellen Preisliste angegeben. Die Reisepreise werden am Tag der Erstellung der Preisliste berechnet, basierend auf den Kosten der jeweiligen Reiseleistungen, den Kosten für Kraftstoff oder andere Energieträger, den geltenden Tarifen / Zuschlägen, jeder Art von Steuern oder Gebühren, dem Wechselkurs von Fremdwährungen im Verhältnis zu € (Euro) sowie jedem anderen Kostenfaktor (z. B. Mindestteilnehmerzahl usw.). Unser Reisebüro behält sich nach Ausschöpfung aller Prognosemöglichkeiten das Recht vor, die Preise anzupassen, wenn sich die oben genannten Kostenfaktoren ändern. 
   Insbesondere kann sich der Reisepreis bis 20 Tage vor Beginn der Reiseleistungen ändern. Diese Preiserhöhung wird dem Reisenden detailliert berechnet, klar, verständlich und deutlich mitgeteilt.

   Im Falle einer erheblichen Preiserhöhung (d.h. mehr als 8% des Reisewertes) aus den oben genannten Gründen kann der Reisende den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und erhält den genauen gezahlten Betrag zurückerstattet. Wenn der Reisende den Pauschalreisevertrag aus dem oben genannten Grund kündigt, kann der Reisende eine andere Pauschalreise von gleicher oder höherer Qualität annehmen. 
   Der Reisende ist verpflichtet, unser Reisebüro innerhalb einer angemessenen Frist, die jedoch 3 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem ihm die Preiserhöhung mitgeteilt wurde, schriftlich mitzuteilen. 

    Falls der Reisende nicht innerhalb der oben genannten Frist schriftlich antwortet, ist unser Reisebüro verpflichtet, seine Teilnahme zu stornieren und das gesamte von ihm gezahlte Geld ohne weitere Verpflichtung zurückzuerstatten, unter Berücksichtigung der entsprechenden Stornierungsgebühren, die in Artikel 11 unten aufgeführt sind.
Außerdem hat unser Fremdenverkehrsamt das Recht, für einen bestimmten Zeitraum oder für eine begrenzte Anzahl von Plätzen Plätze zu günstigeren Preisen mit speziellen Stornierungsgebühren vorzuverkaufen 

Die Preise für Kinder variieren von Fall zu Fall, von einem kostenlosen Übernachtungsangebot ohne Verpflegung in Hotels und Schiffen bis hin zu einer kleinen Ermäßigung (in der Regel für Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren und nur bei Zahlung von zwei Erwachsenen im selben Zimmer/in derselben Kabine).
Die Preise verstehen sich zuzüglich Übernachtungs- und Kurtaxe. In Griechenland beträgt die Beherbergungssteuer pro Zimmer/Suite pro Nacht: Hotel 3*: € 1,50, 4*: € 7,00, 5*: € 10,00 .  
Die neue Aufenthaltssteuer des Gesetzes 4389/2016, die ab dem 01.01.24 als Klimaresilienzgebühren bezeichnet wird 

4.  PFLICHTEN - VERANTWORTLICHKEITEN EINES REISEBÜROS

 

    Unser Reisebüro hat die Pflicht, die Reisen, die den Reisenden zur Verfügung stehen, bestmöglich zu koordinieren und durchzuführen. Sie ist jedoch nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Voraussicht und Sorgfalt nicht verantwortlich für falsche Handlungen und Unterlassungen Dritter und ihrer Mitarbeiter sowie für außergewöhnliche Situationen, wie z. B. Annullierungen, Verspätungen oder Änderungen von Routen verschiedener Transportmittel (Schiffe, Busse, Züge usw.) oder im Falle einer Blockade ("Embargo") von Gebieten aufgrund von terroristischen Handlungen, Streiks und anderen Gründen höherer Gewalt. 

   Unser Reisebüro kann Verspätungen von planmäßigen Fähren aus technischen, meteorologischen oder anderen Gründen nicht vorhersagen oder kontrollieren (daher sollten Reisende keine wichtigen persönlichen Aktivitäten planen oder andere Bewegungen an den Tagen der Abfahrt/Ankunft kombinieren).
  Es wird darauf hingewiesen, dass unser Reisebüro nicht in der Lage ist, Umstände vorherzusehen oder zu kontrollieren, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und zur Stornierung der Reise oder zu Schäden wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistungen der Reise führen können.

    Typische Beispiele für solche Fälle sind: Streiks, Unfälle, Krankheiten, Epidemien, organische Störungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Höhenlage, des Klimas, aufgrund von Mahlzeiten, die nicht im Reiseplan enthalten sind, oder aufgrund unzureichender Hygienebedingungen aufgrund äußerer Faktoren, Verletzungen oder Härten aufgrund von Krieg, Staatsstreichen, Terrorakten, Flugzeugentführungen, Erdbeben, Wetterbedingungen, Bränden, Epidemien, toxischen Infektionen und anderen Notfällen oder höhere Gewalt.

   In den oben genannten Fällen übernimmt unser Reisebüro keine Verantwortung für die Reparatur von Schäden, die durch sie verursacht wurden, sondern wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Reisenden in irgendeiner Weise zu unterstützen und zu betreuen, ohne dass dies eine Verantwortung oder Verpflichtung zur Deckung der entsprechenden außergewöhnlichen Kosten darstellt, die wie in Fällen höherer Gewalt gedeckt werden sollten.  von den Reisenden selbst. 

Begründete Beanstandungen während der Reise müssen unverzüglich und an Ort und Stelle der Begleitperson (oder, falls dies nicht möglich ist, unserem Büro) und dem Anbieter der jeweiligen Dienstleistung schriftlich gemeldet werden.  Wenn das festgestellte Problem nicht vor Ort gelöst werden konnte, müssen Sie nach Ihrer Rückkehr von der Reise innerhalb von 7 Werktagen schriftlich eine entsprechende Beschwerde bei unserem Büro einreichen, zusammen mit allen Dokumenten oder anderen Nachweisen, die Sie haben, um sie zu begründen. Nach 7 Tagen ist unser Reisebüro nicht mehr verpflichtet, auf Anfragen zu antworten. Wenn Schäden infolge der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erbringung von Dienstleistungen der Pauschalreise entstehen, ist die Entschädigung für den Kunden auf das beschränkt, was in den internationalen Konventionen festgelegt ist, die das Land binden und diese Dienstleistungen regeln. Im Einzelnen: Die Entschädigung wegen Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Leistungen der Pauschalreise ist auf den doppelten Wert des Preises pro Person der Reise begrenzt. Um eine organisierte Reise durchführen zu können, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 (zwanzig) Personen (ohne Kinder unter 12 Jahren) erforderlich. Wenn diese Zahl nicht ausgefüllt wird, behält sich unser Büro das Recht vor, die spezifische Reise 7 Tage vor Beginn des Ausflugs zu stornieren und muss die Kunden, die sich angemeldet hatten, informieren und ihnen das gezahlte Geld zurückerstatten.  ohne weitere Verpflichtungen. Unser Büro bietet nur die Einrichtungen, die in den Beschreibungen der organisierten Reiseprogramme erwähnt werden. Alle optionalen Leistungen sind gegen Aufpreis erhältlich, wenn sie schließlich umgesetzt werden können. Unser Büro übernimmt keinerlei Verantwortung für fakultative Leistungen, die hauptsächlich von lokalen Stellen durchgeführt werden. Nach Beendigung Ihrer Reise stellt unser Büro die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerdokumente aus, die im Bus entgegengenommen werden.

5.  PFLICHTEN – VERANTWORTLICHKEITEN DER REISENDEN

 

Da in der Regel andere Personen an der organisierten Reise teilnehmen, ist es für das angemessene soziale Verhalten und die absolute Einhaltung des Reiseprogramms und der Anweisungen der Begleitpersonen oder Reiseleiter durch die Reisenden und deren rechtzeitiges Eintreffen an den Treffpunkten für die verschiedenen Vorteile des Programms (Transfers, Touren, Ausflüge, Mahlzeiten usw.) erforderlich. Wenn die Verspätung oder Unstimmigkeit des Reisenden zum Verlust eines Ausflugs, Transports oder einer anderen angebotenen Dienstleistung führt, sollte sich der Reisende auf eigenes Risiko und Kosten wieder mit der Gruppe verbinden, ohne Anspruch auf eine Rückerstattung für die versäumte Leistung oder für die gesamte Reise, wenn es ihm nicht gelingt, die Verbindung wiederherzustellen. 

    Unser Büro wird alle Anstrengungen unternehmen, um ihm zu helfen, ohne eine Verpflichtung und Verantwortung zu haben oder zu übernehmen. Sie müssen mindestens eine halbe (1/2) Stunde vor Ihrer Abfahrt an den Abfahrtsorten sein.

    Falls ein Reisender seine Reise aus eigenem Entschluss unterbricht und die Gruppe verlässt, hat er keinen Anspruch auf weitere Dienstleistungen oder Entschädigungen und die Verantwortung und die Kosten für jede Bewegung außerhalb der Gruppe trägt er allein. Ebenso übernimmt unser Büro keine Verantwortung für organisierte Reiseleistungen, die dem Reisenden aufgrund seiner eigenen Fahrlässigkeit oder Verantwortung, aufgrund seiner Krankheit oder seines plötzlichen Unfalls nicht zur Verfügung gestellt wurden. 

    Falls der Kunde an der Teilnahme an der organisierten Reise, für die er einen Sitzplatz reserviert hat, verhindert ist, kann er (durch schriftliche Mitteilung unseres Büros) seine Reservierung an eine andere Person übertragen, die die Bedingungen für die Teilnahme an der spezifischen Reise erfüllt, und zwar spätestens 7 Tage vor Beginn der Reiseleistungen, während die entsprechende Frist für den Seetransport 10 Werktage vor Reiseantritt beträgt. Der Ersatz (Abtretungsempfänger) und der ursprüngliche Teilnehmer (Zedent) haften gesamtschuldnerisch gegenüber unserem Reisebüro, um ihm den ausstehenden Betrag sowie alle zusätzlichen Kosten dieser Abtretung zu zahlen. Es wird klargestellt, dass jede Änderung genau im gleichen Rahmen erfolgen sollte und akzeptabel ist, solange alle Leistungsträger der Pauschalreise (Hotels usw.) die Änderungen akzeptieren. Falls kein Ersatz (Zessionar) gefunden werden kann, ist es möglich, das Geld auf einen späteren Ausflug innerhalb von 3 Monaten gutzuschreiben. Reisende sind für die Handlungen der Kinder, die sie begleiten, verantwortlich und müssen sie während der gesamten Reise ständig beaufsichtigen, um ihre Sicherheit und ihr Verhalten zu gewährleisten. 

Wenn die Reise aufgrund einer Quarantäne oder eines Krankenhausaufenthalts des Teilnehmers oder aus einem anderen präventiven Grund der öffentlichen Gesundheit entweder des Ziellandes oder eines Zwischenlandes unterbrochen wird, übernimmt LP Travel Services keinerlei Verantwortung gegenüber dem Reisenden für die Nichterbringung eines Teils oder aller vereinbarten Dienstleistungen und ist nicht verpflichtet, irgendeine Art von Entschädigung oder Ersatz einer nicht erbrachten Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt zu ersetzen. 

6.  HOTELS-UNTERKÜNFTE/ SCHIFFE UND ANDERE TRANSPORTMITTEL

 

    Alle Informationen über die Kategorisierung oder Klassifizierung von Hotels und Unterkünften, die in unseren organisierten oder verkauften Reiseprogrammen erwähnt werden, entsprechen den geltenden Gesetzen jedes Landes für die touristische Klassifizierung von Hotels und Unterkünften, die von Land zu Land variieren können.  Die Zimmer der meisten Hotels bieten Platz für zwei Betten oder ein Halbdoppelzimmer. Dreibettzimmer sind im Wesentlichen Doppelzimmer mit einem Zustellbett.     Sie sind in der Regel nicht besonders bequem und das Zustellbett kann kleiner sein als die Standardbetten oder das Sofa oder das Klappbett. Die Zimmer werden vom Hotel in der Regel zwischen 14:00 und 16:00 Uhr übergeben und stehen den Gästen bis 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung (je nach Hotelpolitik). Falls Sie das Zimmer früher betreten oder später abreisen möchten, müssen Sie die entsprechende Gebühr bezahlen (je nach Verfügbarkeit). Wenn der Reiseveranstalter aufgrund unvorhergesehener Schwierigkeiten gezwungen ist, das Hotel mit einem anderen der gleichen oder einer höheren Kategorie zu wechseln, ist das Reisebüro nicht verpflichtet, den Reisenden auf andere Weise zu entschädigen. Bei Busreisen in Griechenland werden die Sitzplätze in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben und ändern sich während der Fahrt nicht, während sie sich bei Auslandsausflügen täglich ändern. Das Rauchen im Bus ist verboten. Die Dauer eines ganztägigen Besuchs/Ausflugs beträgt insgesamt nicht neun (9) Stunden, immer berechnet von der Abreise bis zur Rückkehr zum Hotel.

Wir empfehlen Ihnen, alle Ihre persönlichen Gegenstände (z. B. Mobiltelefone usw.) in keinem Bereich (Hotel, Schiff usw.) offen zu lassen und ständig zu überwachen. Gerade in Hotels ist es international üblich, keine Verantwortung für Geld oder Wertsachen zu übernehmen, die im Zimmer zurückgelassen werden. Für solche Fälle gibt es oft kleine Tresore.

7. REISEPÄSSE, VISA UND GESUNDHEITSFORMALITÄTEN

 

Der Reisepass sollte so lange nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein, wie von den Zielländern festgelegt. Die Länder des Schengen-Raums akzeptieren auch neue Arten von Personalausweisen in lateinischen Buchstaben.

Unser Reisebüro stellt alle notwendigen Informationen über die Reise- und sonstigen Dokumente zur Verfügung, die für griechische Staatsangehörige für jede Reise und jedes Reiseziel und deren Ausstellung und/oder Visum erforderlich sind, ist jedoch (auch wenn es eine gewisse Unterstützung im entsprechenden Prozess leistet) in keiner Weise für die Nichtausstellung oder Nichtinandossierung durch die zuständigen Behörden verantwortlich.  an die sich der Reisende wenden muss, sowie nicht haftbar, wenn die Gültigkeit des Visums kürzer ist als die Dauer der Reise (d. h. die Daten stimmen nicht überein) oder wenn ein Paar Reisende unterschiedliche Staatsangehörigkeiten außerhalb des Schengen-Raums hat. Insbesondere Staatsangehörige anderer Länder, die im Besitz ausländischer Pässe sind, sollten das Fremdenverkehrsamt informieren und sich mit den Konsularbehörden ihres Landes sowie der Länder, die sie besuchen werden, in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob sie ein Einreisevisum oder andere Dokumente für die Länder benötigen, die sie durchqueren oder in die sie reisen werden.  sowie für ihre Wiedereinreise nach Griechenland oder in das Land, aus dem sie stammen. Das Versäumnis, für die rechtzeitige Ausstellung oder Validierung Ihrer Reisedokumente zu sorgen, rechtfertigt nicht die Stornierung Ihrer Teilnahme an der Reise ohne Erhebung von Stornogebühren. Jeder Reisende ist für die Gültigkeit und Gültigkeit, Sicherung und Verwahrung seiner für seine Reise erforderlichen Reisedokumente verantwortlich. Der Reisende ist für die Aufbewahrung der Tickets und generell aller Reisedokumente während der gesamten Reise verantwortlich. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind allein begleitet, muss eine beglaubigte Genehmigung des anderen Elternteils, der nicht reist, in englischer Sprache mitbringen. Ein ähnliches Verfahren wird befolgt, wenn der Minderjährige nicht von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet wird, in diesem Fall ist eine beglaubigte Genehmigung beider Elternteile erforderlich. In jedem Fall trägt unser Büro keine Verantwortung, wenn die lokalen Behörden ihre Einreise in ihr Land nicht akzeptieren.

Der Reisende ist verpflichtet, die nationalen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Anweisungen der nationalen Behörden einzuhalten. Unser Büro übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass der Reisende strafrechtlich verfolgt wird, vor eine Behörde geladen wird, von den örtlichen Behörden verhaftet wird usw.

Aufgrund der Vertraulichkeit medizinischer personenbezogener Daten - sensibler personenbezogener Daten - liegt die Verantwortung für die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Gesundheitsbehörden allein beim Reisenden selbst. Der Reisende ist verpflichtet, sich rechtzeitig von den örtlichen Gesundheitsämtern über die Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Landes sowie über die möglicherweise erforderlichen Impfstoffe oder Medikamente informieren zu lassen. Kunden mit gesundheitlichen Problemen sollten die Zustimmung ihres Arztes zur Reise einholen, indem sie ein ärztliches Attest oder eine feierliche Erklärung vorlegen, dass sie sicher reisen können. Unser Büro übernimmt keinerlei Verantwortung für Krankheit, Verletzungen, Verlust des Lebens, Unfall oder andere gesundheitliche Notfälle während der Reise. Im Falle eines solchen Vorfalls wird unsere Kanzlei versuchen, den Geschädigten so weit wie möglich zu unterstützen, aber es besteht keine Verpflichtung, die entsprechenden Kosten zu übernehmen und den Reiseplan zu ändern, der reibungslos fortgesetzt wird

8. VERSICHERUNG

 

Unsere Kanzlei hat für jede Exkursion, die eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft organisiert, abgeschlossen. Die Nummer der Versicherungspolice und die Angaben zur Versicherungsgesellschaft sind im Pauschalreisevertrag angegeben. Die Versicherungspolice deckt u. a. den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters ab und deckt alle Reisenden unabhängig von ihrem Wohnsitz, dem Ort der Abreise oder dem Ort des Verkaufs der Reiseleistung ab. Darüber hinaus werden Reiseunfallversicherungen, Arzt-/Krankenhauskosten aufgrund von Unfall, Verlust und Verspätung von Gepäck, beschleunigte Reisekosten sowie die Rückführung von Reisenden aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten und andere Deckungen für Personen bereitgestellt, die das 75. Lebensjahr nicht überschritten haben. Im Gegensatz dazu gibt es für Personen über 75 Jahre einen spezifischen Rahmen für Reiseversicherungen, der auf die folgenden Fälle beschränkt ist: Rückführungskosten nur aufgrund von Unfall oder Tod, Verlust von Gepäck, persönliche Haftung eines Reisenden.

9. GEPÄCK

 

Das Gepäck wird unter der Verantwortung und Fürsorge seiner Eigentümer transportiert, unabhängig davon, ob Vertreter unseres Büros begleitet werden oder nicht. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes gelten für jedes Transportmittel und für Hotels die entsprechenden internationalen Verträge, und die Haftung ist in diesem Fall auf die Bestimmungen dieser Verträge beschränkt. Unser Büro übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt des Gepäcks.

10.  ABSAGE

 

Stornierungen der Teilnahme seitens des Reisenden erfolgen nur schriftlich an unser Büro und unabhängig vom Datum booking.In insbesondere: a) Im Falle einer Stornierung des Ausflugs 11 Tage vor Reiseantritt erfolgt eine Rückerstattung von 100% b) Im Falle einer Stornierung des Ausflugs von 10 bis 7 Tagen vor Reiseantritt wird seine Reservierung an eine andere Person unter den in Artikel 6 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten Bedingungen übertragen. c) Im Falle von Wenn kein Ersatz (Zessionar) gefunden werden kann, ist es möglich, das Geld innerhalb der Frist von 3 Monaten auf einen späteren Ausflug gutzuschreiben d) Im Falle einer Stornierung des Ausflugs von 6 Tagen bis zum Tag der Abreise wird der gesamte Betrag einbehalten.

Die Gebühren werden unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung erhoben oder davon, ob die entsprechenden Beträge bereits von den Reisenden bezahlt wurden oder nicht. Falls eine der beiden Personen, die sich für einen Aufenthalt in einem Doppelzimmer entschieden haben oder übernachten, ihre Teilnahme storniert, zahlt sie die entsprechenden Stornogebühren. Wenn die oben genannten Stornogebühren nicht 100% des Gesamtwertes der Reise betragen, zahlt die Person, die eventuell reisen wird, die Differenz ihres Zimmers, da sie notwendigerweise in einem Einzelzimmer übernachten wird. Im Falle einer Stornierung der Reise durch unser Reisebüro und wenn der Zeitpunkt der Reservierung dies zulässt, werden die folgenden Fristen eingehalten, um den Reisenden zu informieren:

a) 7 Tage vor Reiseantritt, wenn die Reise länger als sechs (6) Tage dauert.
b) 5 Tage vor dem Abreisedatum, wenn die Reise zwischen vier (4) und fünf (5) Tagen dauert.
c) 3 Tage vor dem Abreisedatum, wenn die Reise zwischen zwei (2) und drei (3) Tagen dauert.
d) 48 Stunden, wenn die Reise einen (1) Tag dauert (Tagesausflug).

11.  STREITBEILEGUNG

 

Unser Reisebüro und der Reisende verpflichten sich, alle Streitigkeiten, die während der Ausführung des Pauschalreisevertrags entstehen können, nach Treu und Glauben beizulegen. . Sollte eine gütliche Beilegung des Streits nicht möglich sein, sind die Gerichte von Chalkida zuständig.

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