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RECHTE & PFLICHTEN

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Nützliche Hinweise für Reisende: Rechte, Pflichten und was zu beachten ist... Ausweichen

Viele von uns reisen, vor allem im Sommer, sogar mehr, aber wie viele von uns sind sich wirklich unserer Rechte und Pflichten im Urlaub bewusst? Der Verband der Verbände der Reise und Tourismusagenturen gibt den Reisenden detaillierte Anweisungen, um Fallstricke zu vermeiden, aber auch um den 

Urlaub sicher zu erleben.

• Für alle Arten von Reisen, Transfers und Online-Reservierungen nur Reisebüros (konventionell oder elektronisch) zu vertrauen, die legal arbeiten und über die Bescheinigung über die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen für den Betrieb eines Fremdenverkehrsamtes des Tourismusministeriums verfügen (gemäß Gesetz 393/1976 in der geltenden Fassung). Auf diese Weise vermeiden sie unangenehme Überraschungen von natürlichen oder juristischen Personen, die ohne die erforderlichen Lizenzen und damit illegal in der Region tätig sind und ihnen keinen Schutz bieten


•    Achten Sie auf die GNTO Nummer dieser Büros, die sie unbedingt auf ihrer Website, in allen ihren gedruckten und elektronischen Anzeigen, in ihren

 Verträgen mit den Verbrauchern  und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Pauschalreisen angeben müssen.


•    Eine zusätzliche Garantie für Reisende ist das Reisebüro, das sie wählen - entweder konventionell oder elektronisch -als Mitglied eines der Verbände der Reisebüros des Landes.  Sie sollten auf ihrer Website oder in ihren Publikationen nach dem Logo dieser Verbände suchen.


•    Beim Kauf einer Pauschalreise in einem Reisebüro sollte der Verbraucher Folgendes beachten:
• Nach sorgfältiger Lektüre der Teilnahmebedingungen muss er mit der Agentur einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen, der die Einzelheiten der Reise und die Rechte und Pflichten des Reisenden enthält, sowie mit der Tourismusagentur, was gesetzlich vorgeschrieben ist.


•     Er sollte eine Kopie des Vertrags und einen Leistungsnachweis erhalten.


•Die Reise muss gegen die Berufshaftpflicht des Veranstalters versichert sein, wie es das Präsidialdekret 339/1996 vorsieht, während der Verbraucher selbst eine zusätzliche optionale Reiseversicherung wählen kann, die wir dringend empfehlen, die die Kosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abdeckt, möglicherweise für den Fall, dass er gezwungen ist, die Reise aus eigenem Grund zu stornieren.


•    Insbesondere wenn der Verbraucher nur Flug- oder Fährtickets und keine Pauschalreise kauft, sollte er darauf achten, sobald er den Preis der Tickets bezahlt, die Tickets sofort selbst zu erhalten.

• Für alle Arten von Reisen, Transfers und Online-Reservierungen nur Reisebüros (konventionell oder elektronisch) zu vertrauen, die legal arbeiten und über die Bescheinigung über die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen für den Betrieb eines Fremdenverkehrsamtes des Tourismusministeriums verfügen (gemäß Gesetz 393/1976 in der geltenden Fassung). Auf diese Weise vermeiden sie unangenehme Überraschungen von natürlichen oder juristischen Personen, die ohne die erforderlichen Lizenzen und damit illegal in der Region tätig sind und ihnen keinen Schutz bieten.

• Achten Sie auf die Lizenznummer dieser Büros, die sie unbedingt auf ihrer Website, in allen ihren gedruckten und elektronischen Anzeigen, in ihren Verträgen mit den Verbrauchern und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an organisierten Reisen angeben müssen.


•    Eine zusätzliche Garantie für Reisende ist das Reisebüro, das sie wählen - entweder konventionell oder elektronisch -als Mitglied eines der Verbände der Reisebüros des Landes.  Sie sollten auf ihrer Website oder in ihren Publikationen nach dem Logo dieser Verbände suchen.


•    Beim Kauf einer Pauschalreise in einem Reisebüro sollte der Verbraucher Folgendes beachten:
• Nach sorgfältiger Lektüre der Teilnahmebedingungen muss er mit der Agentur einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen, der die Einzelheiten der Reise und die Rechte und Pflichten des Reisenden enthält, sowie mit der Tourismusagentur, was gesetzlich vorgeschrieben ist.


•     Er sollte eine Kopie des Vertrags und einen Leistungsnachweis erhalten.


•Die Reise muss gegen die Berufshaftpflicht des Veranstalters versichert sein, wie es das Präsidialdekret 339/1996 vorsieht, während der Verbraucher selbst eine zusätzliche optionale Reiseversicherung wählen kann, die wir dringend empfehlen, die die Kosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abdeckt, möglicherweise für den Fall, dass er gezwungen ist, die Reise aus eigenem Grund zu stornieren.


•    Insbesondere wenn der Verbraucher nur Flug- oder Fährtickets und keine Pauschalreise kauft, sollte er darauf achten, sobald er den Preis der Tickets bezahlt, die Tickets sofort selbst zu erhalten.

Pflichten der Reisenden

 Da in der Regel andere Personen an der organisierten Reise teilnehmen, ist es für das angemessene Sozialverhalten und die absolute Einhaltung des Reiseprogramms und der Anweisungen der Begleiter oder Führer und ihrer rechtzeitigen Ankunft an den Treffpunkten für die verschiedenen Vorteile des Programms (Transfers, Touren, Ausflüge, Mahlzeiten usw.) erforderlich. Wenn die Verspätung oder Unstimmigkeit des Reisenden zum Verlust eines Ausflugs, eines Transports oder einer anderen angebotenen Dienstleistung führt, sollte der Reisende auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten wieder mit der Gruppe in Verbindung treten, ohne das Recht auf Rückerstattung für die verpasste Leistung oder für die gesamte Reise, wenn er es nicht schafft, die Verbindung wiederherzustellen.

   Unser Büro wird sich nach Kräften bemühen, ihm zu helfen, ohne irgendeine Verpflichtung und Verantwortung zu haben oder zu übernehmen.
Sie müssen mindestens eine halbe (1/2) Stunde vor Ihrer Abfahrt am Abfahrtsort sein.

  Falls ein Reisender seine Reise aus eigenem Ermessen abbricht und die Gruppe verlässt, hat er keinen Anspruch auf weitere Dienstleistungen oder Entschädigungen und die Verantwortung und Kosten für jede Bewegung außerhalb der Gruppe trägt allein er selbst. Ebenso übernimmt unser Büro keine Verantwortung für organisierte Reiseleistungen, die dem Reisenden aufgrund seiner eigenen Fahrlässigkeit oder Verantwortung, aufgrund seiner Krankheit oder seines plötzlichen Unfalls nicht erbracht wurden.

    Falls der Kunde an der Teilnahme an der organisierten Reise, für die er einen Sitzplatz reserviert hat, verhindert ist, kann er seine Reservierung (durch schriftliche Mitteilung an unser Büro) spätestens 7 Tage vor Beginn der Reisedienstleistungen an eine andere Person abtreten, die die Bedingungen für die Teilnahme an der spezifischen Reise erfüllt, während für den Seetransport die entsprechende Frist 10 Werktage vor der Abreise beträgt. Der Ersatz (Zessionar) und der ursprüngliche Teilnehmer (Zedent) haften gesamtschuldnerisch gegenüber unserem Reisebüro für die Zahlung eines ausstehenden Restbetrags des Betrags sowie aller zusätzlichen Kosten dieser Abtretung. Es wird klargestellt, dass jede Änderung genau im gleichen Rahmen erfolgen sollte und akzeptabel ist, solange alle Leistungsträger der Pauschalreise (Hotels usw.) die Änderungen akzeptieren. Falls kein Ersatz (Zessionar) gefunden werden kann, ist es möglich, das Geld auf einen späteren Ausflug innerhalb der Frist von 3 Monaten gutzuschreiben. Reisende sind für die Handlungen der Kinder, die sie begleiten, verantwortlich und müssen sie während der gesamten Reise ständig beaufsichtigen, um ihre Sicherheit und ihr Verhalten zu gewährleisten

Wenn die Reise aufgrund einer Quarantäne oder eines Krankenhausaufenthalts des Teilnehmers oder aus anderen präventiven Gründen der öffentlichen Gesundheit des Ziellandes oder eines Zwischenlandes unterbrochen wird, übernimmt LP Travel and Premium Services gegenüber dem Reisenden keinerlei Verantwortung für die Nichterbringung eines Teils oder aller vereinbarten Dienstleistungen, ist nicht zu irgendeiner Art von Entschädigung oder Ersatz der nicht erbrachten Leistung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet.

Zahlungsbedingungen: hier

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